Was sind haushaltsnahe Dienstleistungen?
Dazu zählen Arbeiten, die normalerweise von dir oder einem Haushaltsmitglied im eigenen Haushalt erledigt werden könnten, z. B.:
- Reinigung der Wohnung (Putzhilfen)
- Gartenpflege (Rasenmähen, Heckenschnitt)
- Fensterputzen
- Pflege- und Betreuungsleistungen
- Winterdienst
✅ Steuerliche Abzugsfähigkeit:
20 % der Kosten, maximal 4.000 € im Jahr.
Es zählt nur der Arbeitslohn, keine Materialkosten!
Die Rechnung muss unbar (z. B. Überweisung) bezahlt werden, Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an.
✅ Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen“ (Anlage Haushaltsnahe Dienstleistungen):
Rechnung und Zahlungsnachweis bereithalten (muss nicht direkt eingereicht, aber auf Verlangen vorgelegt werden).
In der Steuererklärung trägst du die Kosten in der entsprechenden Zeile ein (je nach Formular).
