Spenden lassen sich bei der Einkommensteuer als Sonderausgaben absetzen! Ich erkläre dir gern, wie das funktioniert.
✅ Welche Spenden sind absetzbar?
Geld- und Sachspenden an gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Organisationen.
Mitgliedsbeiträge an gemeinnützige Vereine (z. B. Sport- oder Kulturvereine) — Achtung: Beiträge an Fördervereine politischer Parteien sind anders zu behandeln.
Spenden an politische Parteien oder Wählervereinigungen (hier gibt’s spezielle Höchstgrenzen und Steuerermäßigungen).
✅ Höchstgrenzen:
Maximal 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte oder 4 Promille der Summe aus Umsätzen, Löhnen und Gehältern (besonders relevant bei Unternehmen).
Spenden an politische Parteien: 50 % der Spende direkt von der Steuerschuld abziehbar, max. 825 € (1.650 € bei Zusammenveranlagung); darüber hinaus als Sonderausgaben.
✅ Nachweis:
Bis 300 € reicht ein einfacher Zahlungsbeleg (z. B. Kontoauszug).
Ab 300 €: Spendenquittung („Zuwendungsbestätigung“) erforderlich.
✅ Eintrag in der Steuererklärung:
In der Anlage Sonderausgaben eintragen.
Politische Spenden kommen in die entsprechende Zeile für Parteispenden.