Beim Unterhalt für Kinder gibt es in der Einkommensteuererklärung ein paar Dinge zu beachten! Lass uns das systematisch durchgehen.
Wann kann man Unterhalt für Kinder absetzen?
Unterhaltszahlungen sind nur dann als außergewöhnliche Belastungen nach § 33a EStG absetzbar, wenn kein Anspruch mehr auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag besteht.
Das betrifft oft volljährige Kinder, die sich nicht mehr in der Erstausbildung befinden oder deren Wohnsitz im Ausland liegt.
Höhe des Abzugs
Für 2023 beträgt der Höchstbetrag 10.908 Euro pro Jahr (909 Euro pro Monat).
Eigene Einkünfte und Bezüge des Kindes (über 624 Euro im Jahr) mindern diesen Betrag.
Anlage Unterhalt
Die Unterhaltszahlungen werden in der Anlage Unterhalt der Einkommensteuererklärung eingetragen.
Hier gibst du die Zahlungen sowie mögliche eigene Einkünfte und Bezüge des Kindes an.
Wichtige Voraussetzungen
Nachweise über die Zahlungen (Überweisungen oder Quittungen) bereithalten.
Das Kind darf nicht im Haushalt des Steuerpflichtigen leben (sonst eher Berücksichtigung über den Kinderfreibetrag oder das Kindergeld).
Kein gleichzeitiger Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibeträge.
